Neues von der KPV Hessen: Aktuelle Beschlüsse des Hessischen Landtages

„Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“

 

An die Mandatsträger
der CDU- und KPV Hessen
auf Land-, Kreis-, Stadt- und Gemeindeebene
sowie Freunde der KPV Hessen

Zur Kenntnis an KPV-Landesvorstand, KPV-Kreisvorsitzende, Kreisgeschäftsführer, Landesgeschäftsführer der Vereinigungen, MdL´s, MdB´s, MdEP´s

Sehr geehrter Herr Grothe,

gestern hat der Hessische Landtag in 1. und 2. Lesung mit breiter Mehrheit das „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ verabschiedet.

Sehr vereinfacht gesagt wurden folgende Punkte beschlossen:

  • Es wird ein Eilentscheidungsrecht des nach § 62 Abs. 1 Satz 2 HGO verpflichtend zu bildenden Finanzausschusses über Gegenstände der Gemeindevertretung eingeführt.

  • Da auch Zusammenkünfte in einem kleineren Kreis wie dem Finanzausschuss aus Gründen der Infektionsvermeidung problematisch sein können, soll die dringliche Entscheidung auch in nichtöffentlicher Sitzung, ggfs. sogar im Umlaufverfahren getroffen werden können.

  • Die Verschiebung der ab April 2020 anstehenden und bereits terminierten Bürgermeisterdirektwahlen ist wegen der aktuellen und auf absehbare Zeit bestehenden Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch Ansteckung und Verbreitung mit dem Corona-Virus geboten. In einer Abwägung der betroffenen Rechtsgüter wird der früheste Termin für die Durchführung der Bürgermeisterwahlen im Zeitraum von April bis Oktober 2020 gesetzlich auf den 1. November 2020 bestimmt.

  • Angesichts der Nähe der allgemeinen Kommunalwahlen am voraussichtlich 14. März 2021 können die zuständigen kommunalen Vertretungskörperschaften auch beschließen, dass die Wahl des Bürgermeisters ausnahmsweise erst gemeinsam mit der allgemeinen Kommunalwahl erfolgt.
     

Den ausführlichen Beschlusstext mit den genauen Änderungen in der HGO können Sie hier einsehen: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/02591.pdf.

Soforthilfe-Programm

Das Land Hessen ergänzt mit einem Soforthilfe-Programm für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen den Rettungsschirm des Bundes. Der nicht-rückzahlbare Zuschuss des Bundes für Betriebe bis 5 Beschäftigte wird von 9.000 auf 10.000 Euro aufgestockt, für Betriebe mit 6 bis 10 Beschäftigten von 15.000 auf 20.000 Euro. Für Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten, die vom Bundesprogramm nicht erfasst werden, gibt es einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss vom Land in Höhe von 30.000 Euro. Die Bundes- und Landesmittel sollen voraussichtlich aus einer Hand vom Regierungspräsidium Kassel in Abstimmung mit den IHKs und Handwerkskammern ausgezahlt werden. Nähere Informationen wird es in den nächsten Tagen geben. Informieren Sie bitte Ihre betroffenen Gewerbetreibenden vor Ort.

Weitere Informationen gibt es immer auf: www.hessen.de Beratung zur finanziellen Unterstützung des Unternehmens erhalten Sie auch bei der Hotline der WI-Bank unter: 0611 774 7333 oder auf: https://www.wibank.de/corona.
Weitere Informationen auch unter www.corona.hessen.de

Beste Grüße und bleiben Sie gesund

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